Transparenz- und Targeting-Verordnung (TTVO) für FREIE WÄHLER Meitingen e.V.
Transparenzbekanntmachung FW Meitingen
Hinweis gemäß EU-Verordnung 2024/900 zur Kommunalwahl 2026:
1. Sponsor: FREIE WÄHLER Meitingen e.V.; robert.hecht@fw-meitingen.de, Thierhauptener Str. 2, 86405 Meitingen
2. Kontrollierende Einrichtung: FREIE WÄHLER Meitingen e.V.; robert.hecht@fw-meitingen.de, Thierhauptener Str. 2, 86405 Meitingen
3. Veröffentlichungszeitraum: 08.12.2025 - 08.03.2026
4. Finanzierung: Die Maßnahmen werden aus Eigenmitteln ohne Zuwendungen aus dem Ausland finanziert.
5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politischen Werbemittel erhalten haben: 5.000 €
6. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben: Aufsummierung der Rechnungsbeträge
7. Zusammenhang: Kommunalwahl Markt Meitingen am 08.03.2026
8. Maßnahmen: Außenwerbung (Plakate, Bauzaunbanner etc.), Flyer, Print-Anzeigen
9. Agentur (Layout): Eigenerstellung
10. Druckdienstleister: WIRmachenDRUCK GmbH (Illerstraße 15, 71522 Backnang), 1-2-3-Plakat.de GmbH (Moltkestr. 8, 32257 Bünde), ohne Einfluss auf Inhalt und Platzierung
11. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
12. Link zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen: eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/transparency-and-targeting-of-political-advertising.html
13. Möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen melden: robert.hecht@fw-meitingen.de
14. Widerrufsrecht: robert.hecht@fw-meitingen.de
15: Es wurden bei diesen politischen Werbemaßnahmen keine Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren genutzt.
16. TTPA-Kontaktstelle: robert.hecht@fw-meitingen.de | FREIE WÄHLER Meitingen e.V.
17. Die Maßnahmen erfolgen ausschließlich zur öffentlichen Information. Es erfolgt keine entgeltliche Bevorzugung einzelner Anbieter oder kommerzieller Dritter.